Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutz der
Bauunternehmung Bruno Klein GmbH & Co. KG
Die Interne Meldestelle nimmt Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), die die Tätigkeit im In- und Ausland der Bauunternehmung Bruno Klein GmbH & Co. KG betreffen und unter deutsches und europäisches Recht fallen, entgegen. Sie ist ebenfalls eingebettet in die Regelungen der EU Whistleblower-Richtlinie.
Das Vertraulichkeitsgebot und das Verbot von Repressalien sind das Herzstück des Schutzes hinweisgebender Personen im Rahmen des Gesetzes. Ziehen Sie deshalb bitte eine offene Kommunikation mit der Hinweisgeberstelle in Betracht. Ihre Hinweise bleiben vertraulich und Sachverhalte können so schneller geklärt werden.
Selbstverständlich bieten wir auch anonyme Wege. Ihre Angaben werden auf jeden Fall vertraulich behandelt und wahren den persönlichen Datenschutz jederzeit.
Bitte beachten Sie diesbezüglich auch unbedingt die Datenschutzerklärung der Bauunternehmung Bruno Klein GmbH & Co. KG.
Die Interne Meldestelle wird vertreten durch:
Eric Hack
Häufige Fragen
Wer ist meldeberechtigt?
Neben den Mitarbeitenden sind auch Geschäftspartner*innen, Lieferanten*innen oder sonstige Beliehene meldeberechtigt, wenn sie über Verstöße während der beruflichen Tätigkeit für und im Auftrag des Unternehmens Kenntnis erlangt haben.
Was kann gemeldet werden?
Meldefähig sind Vorkommnisse, die strafbewehrt (eindeutige Rechtsverstöße) und im besonderen Fall bußgeldbewehrt sind (z.B. Gefahr für Leib und Leben). Verstöße gegen Recht in Ländern außerhalb der EU werden nicht berücksichtigt.
Was kann nicht gemeldet werden?
Allgemeine Beschwerden, Verbesserungsvorschläge, Kritik und Hinweise.
Wie kann gemeldet werden?
Als Meldeweg steht Ihnen bevorzugt ein elektronisches Meldeportal anonym zur Verfügung.
Ebenfalls ist eine Meldung auf dem Postweg, via Telefon und nach Terminabsprache auch persönlich möglich.
Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Externe Meldestelle
Die Geschäftsführung unterstützt rechtsrelevante Meldungen von Missständen und Regelverstößen ausdrücklich. Auch der Gesetzgeber empfiehlt die Nutzung interner Meldestellen, da Sachverhalte hier in der Regel besser und schneller aufgeklärt werden.
Wir weisen dennoch darauf hin, dass Sie sich auch an übergeordnete Meldestellen wenden können, etwa an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
(https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html).
Kontaktmöglichkeit
(mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)
weitere Kontaktmöglichkeiten
Anschrift
Vertraulich - Meldestelle
HIGIS-Ring 2
54578 Wiesbaum